Cookie-Banner: Was DSGVO und TKG 2021 wirklich verlangen.
Tracking vor Zustimmung, versteckte Ablehn-Buttons, vergessene Drittdienste: die häufigsten Cookie-Fehler auf österreichischen Websites — und wie es richtig geht.
Was gilt
Das TKG 2021 verlangt eine Einwilligung, bevor Informationen auf dem Gerät des Besuchers gespeichert oder ausgelesen werden — das betrifft Cookies genauso wie ähnliche Technologien. Die DSGVO legt fest, wie diese Einwilligung aussehen muss: freiwillig, informiert und durch aktives Handeln. Ein vorangekreuztes Kästchen oder bloßes Weitersurfen genügt nicht.
Technisch notwendige Cookies — etwa für den Warenkorb oder den Login — brauchen keine Einwilligung. Analyse-, Marketing- und Einbettungs-Dienste dagegen schon, und zwar bevor sie laden.
Die häufigsten Fehler
Der mit Abstand häufigste Befund in unseren Prüfungen: Tracking-Dienste laden bereits beim Seitenaufruf, bevor der Besucher überhaupt geklickt hat. Der Banner ist dann reine Dekoration. Ähnlich verbreitet: Banner ohne gleichwertige Ablehn-Option — „Alle akzeptieren“ prominent, Ablehnen versteckt hinter mehreren Klicks oder grauem Text.
Oft vergessen werden eingebettete Drittdienste: Videos, Karten, Schriften von fremden Servern und Social-Media-Elemente übertragen Daten, sobald die Seite lädt. Und selbst wenn der Banner korrekt aussieht, ist die Einwilligung häufig technisch nicht umgesetzt — die Dienste laden unabhängig davon, was der Besucher wählt.
Warum das kein theoretisches Risiko ist
Cookie-Banner gehören zu den meistgeprüften Themen im europäischen Datenschutz: Beschwerden bei der Datenschutzbehörde sind mit wenigen Klicks eingebracht, Datenschutzorganisationen haben in den letzten Jahren systematisch Tausende Websites gemeldet, und über das UWG können auch Mitbewerber gegen unlautere Banner vorgehen. Da der Verstoß von außen mit Werkzeugen messbar ist, ist er besonders leicht zu finden — für uns, aber eben auch für andere.
Was Sie jetzt tun können
- Messen, was vor der Einwilligung lädt — das ist der Kern der Prüfung und technisch eindeutig feststellbar.
- Banner auf echte Wahlfreiheit prüfen: Akzeptieren und Ablehnen müssen gleichwertig erreichbar sein.
- Eingebettete Drittdienste erfassen: Videos, Karten, Schriften, Social Media.
- Einwilligungen dokumentieren und die Datenschutzerklärung an das tatsächliche Verhalten der Website angleichen.
Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage (Stand: 9. Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei rechtlichen Grenzfragen arbeiten wir mit Rechtsanwälten zusammen.
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