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← WissenAb 2026Stand: 9. Juli 2026

KI auf der Website: Welche Kennzeichnungspflichten der AI Act bringt.

Chatbots, KI-Texte, KI-Bilder: Ab 02.08.2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act. Was Website-Betreiber konkret kennzeichnen müssen.

Worum es geht

Der EU AI Act ist seit 2024 in Kraft, seine Pflichten greifen gestaffelt. Für Website-Betreiber sind vor allem die Transparenzpflichten relevant, die ab 2. August 2026 gelten: Menschen müssen erkennen können, wenn sie mit einem KI-System interagieren — und bestimmte KI-erzeugte oder KI-manipulierte Inhalte müssen als solche gekennzeichnet werden.

Was das konkret heißt

Wer einen Chatbot oder KI-Assistenten auf der Website einsetzt, muss offenlegen, dass am anderen Ende kein Mensch sitzt — außer es ist aus den Umständen offensichtlich. Bei KI-generierten Bildern, Audio- und Videoinhalten, die echten Personen oder Ereignissen täuschend ähnlich sind, gelten besondere Kennzeichnungspflichten.

Für die meisten Unternehmens-Websites ist der Aufwand überschaubar: Es geht um klare Hinweise an den richtigen Stellen, nicht um einen Umbau. Aber man muss wissen, wo überall KI im Einsatz ist — und das ist bei gewachsenen Websites mit externen Tools oft weniger klar, als es scheint.

Einordnung: kein Grund zur Panik, aber zur Inventur

Die Transparenzpflichten sind der Teil des AI Act, der praktisch jede Website mit KI-Elementen betrifft — unabhängig von Größe und Branche. Der vernünftige erste Schritt ist eine Inventur: Wo setzt die Website KI ein, was davon ist kennzeichnungspflichtig, und wie formuliert man den Hinweis so, dass er verständlich ist und nicht stört?

Was Sie jetzt tun können

  • Inventur machen: Chatbots, KI-Assistenten, KI-generierte Texte, Bilder und Videos auf der Website erfassen.
  • Kennzeichnungspflichtige Elemente identifizieren und die Hinweise formulieren.
  • Externe Tools prüfen: Auch eingebundene Dienste können KI-Elemente mitbringen.
  • Die Frist im Blick behalten: Die Pflichten gelten ab 2. August 2026.

Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage (Stand: 9. Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei rechtlichen Grenzfragen arbeiten wir mit Rechtsanwälten zusammen.

Nächster Schritt

Wie aktuell ist Ihre Website?

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