„Klimaneutral“ wird verboten: Was ab 27.09.2026 für Umweltwerbung gilt.
Die EU-Richtlinie 2024/825 verbietet pauschale Umweltaussagen ohne Beleg. Was das für Shop- und Produkttexte bedeutet — und warum Abwarten teuer werden kann.
Was die Richtlinie regelt
Die EU-Richtlinie 2024/825 — oft „Empowering Consumers“ genannt — richtet sich gegen Greenwashing. Ab 27. September 2026 sind allgemeine Umweltaussagen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „biologisch abbaubar“ verboten, wenn sie nicht durch eine anerkannte Zertifizierung oder einen nachprüfbaren Beleg gedeckt sind.
Ebenfalls unzulässig wird Werbung mit Selbstverständlichkeiten — also mit Eigenschaften, die gesetzlich ohnehin vorgeschrieben sind — sowie Aussagen über künftige Umweltleistungen ohne klaren, überprüfbaren Plan.
Was das für Websites bedeutet
Betroffen ist nicht nur klassische Werbung, sondern jeder Text auf der Website: Produktbeschreibungen, Über-uns-Seiten, Verpackungsangaben im Shop, Banner. In Österreich wird die Richtlinie über das UWG wirksam — unbelegte Umweltaussagen sind damit abmahnbar, auch durch Mitbewerber.
Die Herausforderung ist selten böser Wille, sondern der Bestand: Über Jahre gewachsene Produkttexte enthalten Formulierungen, an die niemand mehr denkt. Genau deshalb ist die wörtliche Bestandsaufnahme der erste Schritt — man kann nur korrigieren, was man gefunden hat.
Richtig formulieren statt streichen
Das Ziel ist nicht, Umweltengagement zu verschweigen. Konkrete, belegte Aussagen bleiben zulässig — etwa der Hinweis auf eine bestimmte Zertifizierung oder eine präzise, nachprüfbare Angabe wie „Produktion mit Strom aus erneuerbaren Quellen“ mit verlinktem Nachweis. Verboten ist das Pauschale, nicht das Konkrete.
Was Sie jetzt tun können
- Alle Umweltaussagen auf der Website wörtlich erfassen — inklusive Produkttexten und alten Unterseiten.
- Für jede Aussage klären: Gibt es einen Beleg oder eine anerkannte Zertifizierung?
- Unbelegbare Pauschalbegriffe umformulieren oder entfernen — konkret und nachprüfbar statt allgemein.
- Nicht bis September 2026 warten: Texte, Kataloge und Shops brauchen Vorlauf.
Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage (Stand: 9. Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei rechtlichen Grenzfragen arbeiten wir mit Rechtsanwälten zusammen.
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