Welche Gesetze gelten für Websites in Österreich? Der Überblick.
Impressum, Datenschutz, Werbung, Barrierefreiheit: die wichtigsten Vorgaben für Websites in Österreich — und was 2026 dazukommt.
Was heute schon gilt
Eine Website in Österreich berührt mehr Gesetze, als die meisten Betreiber vermuten. Die DSGVO und das TKG 2021 regeln, wie mit Besucherdaten und Cookies umzugehen ist: Tracking-Dienste dürfen erst nach aktiver Einwilligung laden. Das E-Commerce-Gesetz (ECG) und das Mediengesetz verlangen ein vollständiges Impressum und eine Offenlegung — mit klar definierten Pflichtangaben.
Das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verbietet irreführende Werbung — das betrifft jede Aussage auf der Website, von Produktversprechen bis zu Rabattaktionen. Wer online verkauft, muss zusätzlich das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) beachten: Informationspflichten vor dem Kauf, korrekt beschriftete Bestell-Schaltflächen, Widerrufsbelehrung.
Seit 28. Juni 2025 gilt außerdem das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG): Viele Online-Shops und elektronische Dienstleistungen müssen barrierefrei bedienbar sein — mit technisch messbaren Anforderungen an Kontraste, Tastaturbedienung und Formulare.
Was als Nächstes kommt
Ab 27. September 2026 greift die EU-Richtlinie 2024/825: Pauschale Umweltaussagen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ sind dann ohne nachprüfbaren Beleg verboten. Die Richtlinie wird in Österreich über das UWG wirksam — unbelegte Aussagen werden damit abmahnbar.
Ab 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des EU AI Act: Wer Chatbots einsetzt oder KI-generierte Inhalte veröffentlicht, muss das kennzeichnen. Und die Entwicklung geht weiter — auf EU-Ebene sind weitere Vorgaben in Arbeit, die Websites direkt betreffen werden.
Warum das viele Websites kalt erwischt
Die meisten Websites werden einmal gebaut und dann jahrelang kaum angefasst. Die Rechtslage bewegt sich aber laufend weiter — was beim Launch in Ordnung war, kann heute ein Verstoß sein. Dazu kommt: Verstöße sind von außen sichtbar. Mitbewerber, Abmahnvereine und Behörden müssen nur hinsehen.
Der realistische Umgang damit ist keine einmalige Hauruck-Aktion, sondern eine Routine: den Bestand prüfen, Verstöße beheben, und danach regelmäßig gegen neue Vorgaben abgleichen.
Was Sie jetzt tun können
- Bestandsaufnahme machen: Welche der Bereiche — Datenschutz, Impressum, Werbung, Shop, Barrierefreiheit, KI — betreffen Ihre Website?
- Wörtlich prüfen statt schätzen: Verstöße stecken in konkreten Formulierungen und Konfigurationen, nicht im Gesamteindruck.
- Zuständigkeit klären: Wer hält die Website aktuell — Agentur, intern, niemand?
- Nachprüfung einplanen: Einmal prüfen reicht nicht, weil laufend neue Vorgaben dazukommen.
Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage (Stand: 9. Juli 2026) und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Bei rechtlichen Grenzfragen arbeiten wir mit Rechtsanwälten zusammen.
Nächster Schritt
Wie aktuell ist Ihre Website?
Schicken Sie uns Ihre Website-Adresse — Sie erhalten eine sachliche Einschätzung, ob und wo Handlungsbedarf besteht.